werkstattbedingungen
Werkstattbedingungen
Stand: 2026-01-01
(1) Mit Abschluss der Online-Buchung oder Beauftragung vor Ort geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB) ab. Die Annahme erfolgt durch Terminbestätigung per E-Mail oder durch Beginn der Leistung.
(2) Ein Kundenkonto wird bei einer Werkstatt-Terminbuchung automatisch angelegt und kann jederzeit gelöscht werden.
(3) Sie machen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Fahrzeug (z. B. Fahrrad, E-Bike/Pedelec, Lastenrad), zum Fehlerbild und zu Ihrer Erreichbarkeit.
(4) Bei Montagen und Reparaturen sind die zu erwartenden Material- und Lohnkosten vor Beauftragung online in der Öffentlichen Liste einsehbar. Wir erfragen bei jedem Kundenauftrag, über die Gebuchten Leistungen hinaus zu tätigende Leistungen und Teile und benötigen Ihre Genehmigung über das Kundenkonto (Termindetails) vor Fortführung der Arbeiten.
(5) Der Werklohn wird mit Abholung (Abnahme) des Fahrzeugs fällig. Zahlung ist bar oder per EC-Karte möglich.
(6) Bitte prüfen Sie Ihr Fahrrad/Roller gründlich bei der Abholung durch eine kurze Probefahrt. Offensichtliche Mängel teilen Sie uns bitte möglichst unmittelbar mit. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
(7) Durch die Übergabe des Fahrzeugs zur Reparatur sichern Sie uns zu, dass Sie Eigentümer desselben sind. Wir behalten uns das Recht vor, Fahrräder mit zweifelhafter Herkunft von der Reparatur auszuschließen.
(8) Sollten Sie Ihr Fahrzeug nach Aufforderung zur Abholung nicht binnen 14 Werktagen abholen, berechnen wir Standgebühren in Höhe von 2 € pro Tag. Wird das Fahrzeug länger als 3 Monate nicht abgeholt, behalten wir uns nach vorheriger schriftlicher Ankündigung die Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften vor.
(9) Für die Dauer der Reparatur können wir nach Verfügbarkeit ein Leihrad kostenpflichtig zur Verfügung stellen. Hierzu gelten die Mietbedingungen des Verleihs.
(10) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Soweit gesetzlich zulässig, richten sich Art und Umfang der Mängelrechte nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verwendung gebrauchter und selbst beschaffter Ersatzteile auf Kundenwunsch entfällt die Gewährleistung auf diese Teile.
(11) Garantiefälle und Leasing-Servicefälle werden gemäß den Bedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Leasing-Anbieters abgewickelt. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Hersteller.
(12) Gerichtsstand ist Stade, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Stornobedingungen Werkstatt
1. Werkstatt-Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert oder verschoben werden.
2. Die Stornierung kann über den Link in der Terminbestätigung, über das Kundenkonto oder telefonisch erfolgen.
3. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ohne Absage behält sich der Anbieter vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 15 € zu berechnen.
4. Bereits begonnene Arbeiten können nicht storniert werden. Es werden die bis dahin erbrachten Leistungen und verwendeten Materialien in Rechnung gestellt.
Reklamation
Ablauf bei Reklamationen / Mängelrüge
Nach Abschluss der Reparatur bitten wir Sie, Ihr Fahrrad bei der Abholung durch eine kurze Probefahrt zu prüfen. Sollten Ihnen dabei oder später Mängel an einer von uns ausgeführten Werkstattleistung auffallen, melden Sie diese bitte unverzüglich nach Kenntnisnahme über den Chat auf unserer Website. Sofern es unsere Kapazitäten zulassen, bemühen wir uns, festgestellte Mängel kurzfristig – im Idealfall noch am selben oder am folgenden Werktag – zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben.
Bitte geben Sie uns die Möglichkeit, den beanstandeten Mangel zunächst selbst zu prüfen und gegebenenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften nachzubessern. Wird eine Reklamation vom Kunden vor Abschluss unserer Prüfung abgebrochen oder das Fahrrad ohne unsere vorherige Prüfung oder Nachbesserungsmöglichkeit durch Dritte repariert, verändert oder zerlegt, kann dies dazu führen, dass Ansprüche hinsichtlich des beanstandeten Mangels nicht mehr überprüft werden können. In diesem Fall können Gewährleistungsansprüche insoweit ausgeschlossen sein, soweit die Fremdarbeiten oder Veränderungen die Prüfung oder Nachbesserung unmöglich oder wesentlich erschweren.
Treten nach der Reparatur andere oder neue Mängel auf, die nicht im Zusammenhang mit der ursprünglich beauftragten oder von uns ausgeführten Werkstattleistung stehen, werden diese als neuer Werkstattauftrag behandelt.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben im Übrigen unberührt.